Schulordnung der Musikschulen im Lukashaus & Musikschule Gaimersheim

Aufgabe und Aufbau, Lehrfächer

Die Musikschule im Lukashaus als auch die Musikschule Gaimersheim soll als Bildungsstätte für Musik die musikalischen Fähigkeiten bei Musikinteressierten jeden Alters erschließen und fördern.

Eine weiterführende Musikausbildung für das Laienmusizieren oder zur Vorbereitung für ein angestrebtes Musikstudium sehen wir als besondere Aufgaben an.

Zur Verwirklichung dieses Ziels gliedert sich die Musikschule in folgende Abteilungen:

  • Musikalische Grundfächer
    • MUSIKGARTEN (ab 20 Monate)
    • Musikalische Früherziehung (ab 4 Jahre)
    • Vorstufe zum Instrumentalunterricht (Käpt’n Cedo und sein Tastenmeer ab 5 Jahre)
  • Instrumental- und Vokalfächer
  • Ensemblefächer
    • Big Band, Flötengruppen, Orchester, Percussiongruppen, Schulband
  • Förderstufe

Instrumental- und Vokalunterricht

Der Unterricht in den Instrumental- und Vokalfächern wird in Gruppen zu 2 - 5 Schülern oder als Einzelunterricht erteilt. Die Gruppen sollen nach Alter und Vorbildung so zusammengesetzt sein, dass die besonderen Qualitäten des Gruppenunterrichts genutzt werden können.

Über die Einteilung sowie erforderliche Änderungen während des Schuljahres entscheidet die Schulleitung.

Ensemblefächer

Der Ensembleunterricht bildet eine wichtige Erweiterung des Instrumental- und Vokalunterrichts. Er führt die Schülerinnen und Schüler zum gemeinsamen Musizieren und fördert ihre musikalische Entwicklung.

Förderklasse (Studienvorbereitende Ausbildung)

Die Förderklasse bietet besonders interessierten und begabten Schülern die Möglichkeit, ihre musikalische Ausbildung zu vertiefen. Darüber hinaus schafft sie die Voraussetzungen für ein musikalisches Berufsstudium.

Die Pflichtbelegung umfasst vier Wochenstunden mit folgender Fächerkombination:

  • Instrumentales / vokales Hauptfach
  • Instrumentales / vokales Zweitfach (falls gewünscht)
  • Gehörbildung / Theorie
  • Sowie die Mitwirkung im Ensemble

Ergänzende Einrichtungen wie z. B. Seminare

Diese Angebote werden regelmäßig im Link „Termine“ ausgeschrieben.

Zeitliche Abläufe des Unterrichts, Probezeit, Kündigung, Ferien, Unterrichtsdauer

Der Vokal- und Instrumentalunterricht gilt mit Vertragsabschluss zeitlich zunächst unbegrenzt.

Die ersten 3 Monate gelten als Probemonate.

Während dieser Zeit kann das Unterrichtsverhältnis zu jedem Monatsende problemlos aufgehoben werden.

Kündigung

Nach der Probezeit ist eine Kündigung zu den nachfolgenden Zeitpunkten möglich:

  • 30.04.
  • 31.07.
  • 31.12.

Das Kündigungsschreiben (per Post oder Email) muß bis spätestens 6 Wochen vor den genannten Terminen bei der Musikschule eingegangen sein.

Anderslautende (frühere) Unterrichtsverträge sind von dieser Regelung nicht betroffen!

Bei längerer Krankheit (ab 3 Wochen) kann das Vertragsverhältnis für den Zeitraum der Erkrankung unterbrochen werden. Hierfür ist ein ärztliches Attest erforderlich.

Die Schulleitung behält sich das Recht vor, Schüler, die unregelmäßig zum Unterricht erscheinen oder den Schulbetrieb permanent stören, zu jedem Monatsende zu kündigen.

Mehr Infos zur Kündigung erhalten Sie hier.

Ferien, Unterrichtsdauer, Unterrichtsstätten

Die Ferien und unterrichtsfreien Feiertagen richten sich nach den für die allgemeinbildenden Schulen geltenden Bestimmungen.

Unterrichtsdauer

Die Unterrichtsdauer richtet sich nach den Erfordernissen und Wünschen des Schülers. Im Einzelunterricht kann dies von 30, 45 bis 60 Minuten pro Unterrichtseinheit betragen. Der Gruppenunterricht beginnt mit 2 Schülern à 30 Minuten, ab 3 Schülern 40 Minuten, usw.

Unterrichtsstätten / Aufsicht

Der Unterricht findet ausschließlich in den von der Musikschule ausgewiesenen Räumen statt. Eine Aufsicht besteht nur während der vereinbarten Unterrichtszeit. Bei variabel vereinbarten Unterrichtszeiten gilt dies sinngemäß für die tatsächliche Unterrichtszeit. Die Aufsicht beginnt und endet im Unterrichtsraum.

Instrumente, Noten, Unterrichtsmaterialien

Grundsätzlich sollte der Schüler bei Beginn des Instrumentalunterrichtes ein Instrument besitzen. Im Rahmen der Bestände der Musikschule können Instrumente ausgeliehen bzw. vermietet werden.

Noten oder andere für den Unterricht benötigte Materialien sind in zumutbarem Umfang vom Schüler bzw. dem Erziehungsberechtigten auf Empfehlung der Lehrkraft anzuschaffen.

Bei Neuanschaffung eines Instruments ist die Musikschule behilflich, bzw. kann ein Instrument oftmals günstig erworben werden.

Anmeldung, Aufnahme

Anmeldungen sind mündlich oder schriftlich an die Musikschule zu richten.
Bei minderjährigen Teilnehmern ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Mit der Einteilung zum Unterricht entsteht ein unbefristeter Unterrichtsvertrag, der zur Entrichtung der Unterrichtsgebühren verpflichtet.

Es wird keine Aufnahmegebühr erhoben. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

Verhinderung

Kann der Schüler den Unterricht ausnahmsweise nicht wahrnehmen, sollte die Musikschule verständigt werden. Eine Mitteilungspflicht ist ab dem 2. Fernbleiben gegeben. Dieser Unterricht geht in den Verfügungsbereich der Musikschule zurück und muss nicht nachgeholt werden.

Leistungen des Schülers

Die Musikschule setzt voraus, dass sich jeder Schüler durch Mitarbeit im Unterricht und zu Hause um Fortschritte bemüht. Der Schüler sollte einmal pro Schuljahr in einem der Schülerkonzerte mitwirken. Eine Teilnahmepflicht besteht allerdings nicht.

Sind aufgrund mangelnder Begabung, mangelnden Fleißes oder aus anderen Gründen Fortschritte nicht zu erkennen, hat die Schulleitung das Recht, das Unterrichtsverhältnis abzubrechen. Die Eltern sind vorher zur beabsichtigten Maßnahme zu hören.

Ausbildungsbuch - Aufgabenheft

Jeder Schüler besitzt ein Ausbildungsbuch oder Aufgabenheft. Darin werden regelmäßig alle gestellten Aufgaben vermerkt, um dem Schüler und auch den Eltern eine Einsicht bzw. Nachweis zum Unterrichtsgeschehen zu geben.

Auch ist hierbei ein Vermerk zur jeweiligen Leistung des Schülers möglich, aber nicht zwingend. Die Kosten für das Ausbildungsbuch trägt der Schüler bzw. sein Erziehungsberechtigter.