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Allgemeine Fragen zum Unterricht

Müssen die Ferien auch bezahlt werden?

Für die Ferien wird nichts berechnet, es sieht nur so aus! Der Jahresbeitrag wird durch 12 geteilt und ergibt so immer einen gleichen Betrag der vom Konto abgebucht wird.

In früheren Jahren war dieser Betrag auf 10,5 Monate verteilt der überwiegend bar bezahlt wurde. Durch die Abänderung der Zahlweise auf Konto-Abbuchung haben fast alle Musikschulen mit 12 gleichen Monatsbeiträgen reagiert.

Der Schüler kann aus irgendwelchen Gründen nicht in die nächste Unterrichtsstunde kommen. Wird der Unterricht nachgeholt oder vergütet?

Weder, noch. Entfällt seitens des Schülers der Unterricht, muss dieser nicht nachgeholt werden. Auch eine Vergütung erfolgt nicht.

Unterrichtszeiten werden vom jeweiligen Lehrer für den Schüler fest reserviert. Für diesen geplanten Unterrichtszeitpunkt erwartet der Lehrer auch eine Bezahlung durch die Musikschulleitung.

Ein Nachholen des entfallenen Unterrichts führt die Lehrkraft nach eigenem Ermessen durch, zum Beispiel, wenn ein anderer Termin frei ist.

Muss ich weiterbezahlen, wenn eine länger andauernde Krankheit den Unterrichtsbesuch verhindert?

Wenn die Krankheit in die 4. Woche geht, kann durch die Einsendung eines ärztlichen Attestes der weitere Unterrichtsverlauf unterbrochen werden.