Kündigung

Gesang- und Instrumentalunterricht

Der allg. Gesangs- und Instrumentalunterricht beginnt mit einer 3-monatigen Probephase, d. h. innerhalb der ersten 3 Monate kann der Unterrichtsvertrag zu jedem Monatsende problemlos beendet werden. Nach dessen Ablauf gelten 3 Kündigungstermine auf das Jahr verteilt: zum 31. Dezember, zum 30. April und zum 31. Juli. Die Kündigung muss 6 Wochen vor den genannten Terminen bei uns eingegangen sein (per Post oder Email).

Bei länger andauernder Krankheit wird nach Vorlage des ärztlichen Attests der Unterrichtsvertrag für Dauer der Krankheit ausgesetzt oder unterbrochen.

Musikalische Früherziehung (MFE)

Der 1. Monat (Oktober) ist zugleich ein Probemonat. Sollten sich im Laufe des Monats Oktober Probleme jeglicher Art ergeben, so kann der Unterricht – in Absprache mit der Lehrkraft – beendet werden. Es wird dann lediglich der 1. Unterrichtbeitrag berechnet. Bei Weiterführung endet das Vertragsverhältnis automatisch mit dem Monat August des nächsten Jahres.

MUSIKGARTEN

Hier gilt die Regelung wie in den allg. Volkshochschulen: Der Kurs wird gebucht und vorab bezahlt. Ein Ausstieg nach dem Erhalt der Teilnahmebescheinigung (Quittung) ist nicht möglich.

Das Erreichen der normalen Gruppenstärke (ca. 10 Kinder pro Gruppe) bedingt die Durchführung des Unterrichts.

Diese Regelung gilt gleichermaßen für alle Kursprogramme unserer Musikschule.